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Stiftung "Das Hospital zum heiligen Geist" (Hospital St. Spiritus)

(Hospital St. Spiritus) in Zahna

- Stiftung-

Das "Hospital zum heiligen Geist (Hospital St. Spiritus) in Zahna" wurde 1336 Gerhard von Wederden gestiftet.

Über Jahrhunderte gab es im Hospitalgebäude in der Jüterboger Straße ein Altenheim, in dem einheimischen hilfsbedürftigen Personen Wohnung und Beköstigung gewährt wurden.

Nach der Schließung des Altenheimes 1997 wandelte sich die Anstaltsstiftung in eine Förderstiftung um. Die Stiftsinspektion besteht aus dem jeweiligen Ortsbürgermeister der Ortschaft Zahna  und dem jeweiligen Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde. Die Stiftsinspektion wird bei ihrer Arbeit von einem Kuratorium unterstützt. Ihrem ursprünglichem Ziel (der Altenhilfe) ist die Stiftung auch heute noch verpflichtet. In der Satzung heißt es: "Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Zuwendungen für Wohnung und Verpflegung zur Erhaltung der Selbständigkeit im Alter."

Zuwendungen erfolgen ausschließlich in finanzieller Form. Bedürftige Seniorinnen und Senioren erhalten nach schriftlicher AntragsteIlung Zuschüsse für Maßnahmen oder Anschaffungen, die es ihnen ermöglichen, im Alter weitestgehend selbständig in der eigenen Wohnung zu leben.

Liebe Seniorinnen und Senioren unserer Stadt, bitte richten Sie Ihren schriftlichen Antrag, in einfacher Form, ähnlich einem Brief, an die unten stehende Adresse der Stiftung. Folgende Angaben sollten enthalten sein: vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung. Teilen Sie mit, wofür Sie die Unterstützung der Stiftung in Anspruch nehmen möchten. Finanzielle Mittel können u.a. für folgende Maßnahmen und Anschaffungen gewährt werden: Nutzung einer mobilen Essenversorgung, Inanspruchnahme von Hausmeisterleistungen und Haushaltshilfe, Renovierungskosten, Zuschüsse für einen Umzug in eine altersgerechte Wohnung, gewerbliche Hol- und Bringedienste, anteilige Übernahme der Heizkosten. Bitte fügen Sie dem Antrag den aktuellen Einkommensnachweis bei und, sofern bereits vorhanden, einen Kostenvoranschlag. Wichtige Hinweise: Gemäß der Satzung der Stiftung steht den Antragstellern kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung zu. Die Stiftung kann nur solche Kosten übernehmen, die nicht oder nicht vollständig von einer Versicherung oder dem Träger der Sozialhilfe übernommen werden. Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet die Stiftungsinspektion. Die zweckgemäße Verwendung der Stiftungsmittel ist vom Antragsteller nachzuweisen.

 

Adresse der Stiftung:

" Das Hospital zum heiligen Geist (Hospital St. Spiritus) in Zahna"

c/o Ortsbürgermeister der Ortschaft Zahna

Am Rathaus 1

06895 Zahna-Elster

 

 

 

Kontakt

Jüterboger Straße 43
06895 Zahna-Elster OT Zahna

Öffnungszeiten

Adresse der Stiftung:
"Das Hospital zum heiligen Geist (Hospital St. Spiritus) in Zahna"
c/o Ortsbürgermeister der Ortschaft Zahna
Am Rathaus 1
06895 Zahna-Elster OT Zahna