Waldbrandgefahrenstufen

 

 

 

 

 

     

Aktuell gibt es keine Waldbrandgefahrenstufe

 

In Sachsen-Anhalt stellt der zuständige Kreiswaldbrandschutzbeauftragte in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September des Jahres auf der Grundlage der Daten des Deutschen Wetterdienstes die Waldbrandgefahrenstufe fest und gibt diese nach den Vorgaben der Waldbrandschutzverordnung bekannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bedeutung der Waldbrandgefahrenstufen:

 

1 = sehr geringe Waldbrandgefahr

2 = geringe Waldbrandgefahr - das Rauchen im Wald und in einem Abstand unter 15 m ist verboten

3 = mittlere Waldbrandgefahr - offene Feuer sind verboten

4 = hohe Waldbrandgefahr - in Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege nicht verlassen werden

5 = sehr hohe Waldbrandgefahr - das Betreten der Wälder außerhalb von Wegen ist verboten